Behandlungsfehler Anwalt Hameln
- 130.000 EURO FÜR EIN LEBEN VOLLER LEIDEN
- "WARUM IST MEIN AMPUTIERTES BEIN NUR 75.000 EURO WERT"
- KRANKENHAUS ZAHLT PATIENTIN 130.000 EURO
- KRANKENHAUS ZAHLT 130.000 EURO
- BAUCH-OP GING DANEBEN: 130.000 EURO SCHMERZENSGELD
- KÖNNEN 200 000 € EIN BEIN ERSETZEN?
- ARME UNGLÜCKLICHE FRANCESCA (14)
- PFUSCH-ÄRZTE MACHTEN MICH ZUM KRÜPPEL
- MÄDCHEN VERLOR BEIN NACH BLINDDARM-OPERATION
- 200 000 EIRO NACH OP-FEHLER
- DIE SCHÖNE UND DAS BIEST
- ÄRZTE PFUSCHTEN MIR EIN LOCH IN DEN BAUCH
- STATT ERFOLGS-OP PATIENT PLÖTZLICH TOT
- ZUHAUSE IN DORTMUND - BEINAMPUTATION NACH BLINDDARM-OP
- 300 000 EURO SCHMERZENSGELD WEGEN ÄRZTEPFUSCH?
- BLINDDARM ENTZÜNDET - BEIN AMPUTIERT
- OPA SCHLUCKTE TABLETTE MIT VERPACKUNG: TOT
- OPA (84) SCHLUCKTE PILLE MIT VERPACKUNG. TOT
- NACH PFUSCH-OP VERLOR DAS MÄDCHEN EIN BEIN
- TRÄGÖDIE AUF DEM OP-TISCH
- ÄRZTEPFUSCH? FRANCESCA (13) VERLOR NACH BLINDDARM-OP IHR BEIN
- 130.000 € SCHMERZENSGELD GEFORDERT
- BEIN AMPUTIERT NACH HARMLOSER BLASEN-OP
BILD-Zeitung vom 14.03.2009 - 130.000 EURO für ein Leben voller Leiden
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130.000 EURO für ein Leben voller Leiden Ilona S. (54) sollte nur kurz operiert werden – am Ende lag sie drei Wochen im Koma. Sie bekam Schmerzensgeld, doch die Schäden bleiben Dortmund – Ihre Narben auf dem Bauch erinnern Ilona S. (54) täglich an die Operation, die sie fast mit dem Leben bezahlt hätte… Die Patientin lag fast drei Wochen im künstlichen Koma und sechs Wochen auf der Intensivstation. Grund: Bei einer routinemäßigen Unterleibs-OP im Knappschaftskrankenhaus Recklinghausen im Jahr 2006 wurde ihr Darm verletzt. Ilona S. „Danach wurden die Schmerzen unerträglich. Ich bekam Fieber, mein Bauch wurde immer dicker. Ich hatte Todesangst.“ Durch die Darmverletzung wurden alle Organe von einer Blutvergiftung angegriffen. Sechs Tage nach der ersten Operation stand ihr Leben auf der Kippe. Ilona S.“ „Dann ging alles sehr schnell. Eine Notoperation wurde eingeleitet. Zum Glück konnte ich gerettet werden. Ich bin froh, dass ich noch lebe.“ Der Fall kam vor Gericht. Die Kammer sah in der Behandlung einen schweren Ärztefehler. Das Ergebnis“ Ilona S. bekam 130.000 Euro Schmerzensgeld. Allerdings kann ihr das die verlorene Lebensqualität nicht zurückgeben. Das Pfusch-Oper: „Ich dar nicht mehr schwer heben, habe Angst vor Durchfällen und brauche eine Haushaltshilfe.“ Vor Gericht wurde sie von Anwalt Stefan Hermann (43, Marl) vertreten. Er sagte BILD nach dem Prozess: „Meine Mandantin ist durch die Hölle gegangen. 130.000 Euro Schmerzensgeld sind ein gutes Ergebnis. Dennoch werden die Schäden der OP immer bleiben. zurück? |
Freizeitrevue vom 25.02.2009 - "Warum ist mein amputiertes Bein nur 75.000 Euro wert?"
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Nach Fehler bei Blinddarm-OP – „Warum ist mein amputiertes Bein nur 75.000 € wert?“ Seit dem „Routine-Eingriff“ klagt Francesca (14) auf Schmerzensgeld. Doch die Versicherung lehnte einen Vergleich ab, zahlte nur einen Teil der geforderten 200.000 Euro. „Reine Routine“, hatten die Ärzte gesagt, als Michaela 835) und Michael S. (36) ihre Tochter ins Krankenhaus brachten. Der damals 13-Jährige sollte der schmerzende Blinddarm entfernt werden. Anfang eine Martyriums. Als das Ehepaar seine Tochter das erste Mal nach der OP wiedersah, fehlte ihr das rechte Bein. Die Operateure einer Klinik in Herne-Eickel (in der Nähe von Bochum) hatten die Bauchschlagader verletzt. Ein Gefäßchirurg war nicht anwesend. Das Bein wurde nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt, war nicht mehr zu retten. Für Francesca eine doppelte Tragödie, denn mit ihren 1,80 Meter Größe war ihr Berufsziel schon immer Basketball-Spielerin. Zusätzlich wurden bei der Operation die Nieren mit Giftstoffen überschwemmt, versagten. Erst in einem anderen Krankenhaus konnte dem Mädchen geholfen werden. Francesca wurde in ein künstliches Koma versetzt. Seither musste sie 36 weitere OPs über sich ergehen lassen. Psychisch ist Francesca am Ende. Trotzdem kämpft sie gegen den Ärztepfusch und für eine Wiedergutmachung von der Versicherung. Abgeschmettert! Die Familie zog vor Gericht. Der Richter schlug einen Vergleich vor – 200.000 Euro Schmerzensgeld. Doch da blockierte die Versicherung der Klinik. Die bisher gezahlten 75.000 Euro seien genug. „Nun wollen sie, dass alles noch einmal geprüft wird“, so Arzthaftungsexperte Stefan Hermann (43) aus Marl, der Francesca zur Seite steht. „Jetzt klagen wir auf 300.000 Euro und eine monatliche Rente von 350 Euro.“ Strapazen. Für Francesca kein Trost. Sie wird ein Leben lang auf ihre Prothese angewiesen sein. Zwischenzeitlich musste die Familie umziehen. In ein Wohnhaus mit Lift – Francesca kam auch mit Hilfe nur schwer über die Treppen in die alte Wohnung im vierten Stock. Tapfer. „Sie geht einerseits sehr stark mit ihrer Situation um“, verrät Mutter Michaela, „ist aber am Boden zerstört, wenn ihre Prothese nicht richtig sitzt oder durchbricht. Alles schon passiert.“ Die Klinik zeigt sich betroffen. Aus der Chefetage heißt es: „Der Behandlungsverlauf war tragisch.“ Kein Trost. Francesca kann darüber nur ungläubig den Kopf schütteln, versteht nicht, wieso keiner die volle Verantwortung übernehmen will“ „Warum ist mein amputiertes Bein nur 75.000 € wert? Schließlich muss ich ein Leben lang unter en Folgen leiden. Jetzt wird alles von der Versicherung auf die lange Bank geschoben.“ Mutig. Ihr sportliches Berufsziel hat die 14-jährige nicht aufgegeben. Täglich trainiert die „Kämpferin“ (so nennt sie ihr Mutter liebevoll) Kraft und Gleichgewichtssinn, steigt Treppen rauf und runter, macht Gehübungen mi einem Trainer. „Ich werde Basketball-Spielerin!“, sagt Francesca tapfer. „Auch mit Prothese“. zurück? |
WAZ vom 17.02.2009 - Krankenhaus zahlt Patientin 130.000 Euro
Schmerzensgeld nach Bauchoperation
Bochum. Mit einem ungewöhnlich hohen Schmerzensgeld hat das Landgericht Bochum auf Behandlungsfehler eines Recklinghäuser Krankenhauses reagiert: Eine 49-jährige Marlerin hat 130.000 Euro erhalten, weil die behandelnde Ärztin bei einer Bauchoperation die eigenen Fehler viel zu später erkannte.
Anfang 2006 wollte sich die Marlerin die Probleme einer früheren Unterleibsoperation beseitigen lassen: einen „Verwachsungsbauch“ – wie er „kaum noch ausgeprägter vorstellbar ist“, befand später der Gutachter. Doch es wurde nicht besser: Bei der Operation durch die Bauchdecke wurde der Darm verletzt, der Inhalt ergoss sich in den Bauchraum und führte zur Bauchfell-Entzündung. Erst sechs Tage später rang sich das Krankenhaus zu Nachoperationen durch. Meinung des Gutachters: Ein „Verstoß, der einem sorgfältig behandelndem Arzt nicht unterlaufen darf“.
Das war im Prozess wohl nicht wegzudebattieren. Der Marler Spezialist für Arzthaftungsrecht, Stefan Hermann, zufrieden: „Ein richtungsweisender Fall“. Für seine Mandantin stehen dem Geld aber ein Leben lang schwere Belastungen gegenüber: Dünnflüssiger Durchfall, Erschöpfung, Hautreizungen und möglicherweise noch etliche Nachoperationen.
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Marler Zeitung vom 17.02.2009 - Krankenhaus zahlt 130.000 Euro
Komplikationen nach einer Bauchoperation / Gutachter attestiert einen groben Behandlungsfehler
Marl. (KWI) Sie ging ins Krankenhaus, um ihre Schmerzen loszuwerden. Genau das Gegenteil passierte. Fast fünf Monate lang lag eine 49-jährige Marlerin in einem Recklinghäuser Krankenhaus – weil nach einem Eingriff etwas schief ging.
Die Frau lag 15 Tage im künstlichen Koma und wochenlang auf der Intensivstation. Weil eine Ärztin bei der Behandlung der Marlerin nicht korrekt gearbeitet hat, muss das Krankenhaus nun 130.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Wie der Marler Anwalt für Arzthaftungsrecht, Stefan Hermann, mitteilt, hat seine Mandantin das Geld bereits erhalten – im Rahmen eines Vergleichs, den die VI. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vorgeschlagen hatte.
Die Marlerin litt nach einer schon länger zurückliegenden Totaloperation an Verwachsungen am Unterleib. In seinem späteren Gutachten kommt der Direktor der Frauenklinik am Klinikum Dortmund, Prof. Dr. Thomas Schwenzer, zum Ergebnis, dass die Patientin schon vor dem Eingriff einen so „ausgeprägten Verwachsungsbauch“ hatte, „wie er kaum noch ausgeprägter vorstellbar“ sei.
Im Januar 2006 begab sich die Marlerin in das Recklinghäuser Krankenhaus. Die behandelnde Ärztin entschloss sich, die Verwachsungen mittels einer Bauchspiegelung (Laparoskopie) operativ zu lösen (Adhäsiolyse). Dabei wurde der Darm verletzt. Es kam zu gravierenden Komplikationen.
Einen Fehler bei der Durchführung der ersten Operation konnte der Sachverständige nicht erkennen. Ein eindeutiger Fehler liege jedoch darin, dass die zwingen nötig gewordene Nachoperation nicht sofort, sondern erst sechs Tage nach dem ersten Eingriff durchgeführt wurde.
Für Prof. Dr. Schwenzer ist dies „ein Verstoß, der einem sorgfältig handelnden Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf“. Durch einen frühzeitig durchgeführten Eingriff, so der Sachverständige, wäre die besonders schweren Komplikationen im weitern Verlauf deutlich gemildert worden.
Noch heute leidet die Klägerin, die im Krankenhaus 25 Kilogramm abgenommen hat, unter Durchfall und häufiger Erschöpfung. Der Gutachter geht davon aus, dass noch eine oder mehrere Nachoperationen erforderlich werden, um die Bauchdecke der Patientin wieder zu stabilisieren. Alle eingetretenen Beschwerden seinen „sämtlich erst nach der schadensursächlichen Operation aufgetreten“.
Für den Marler Patientenanwalt Stefan Hermann ist dies „ein richtungsweisender Fall“. Bislang seien Darmschädigungen, insbesondere bei entsprechender Vorerkrankung, nur mit relativ geringem Schmerzensgeld bedacht worden.
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Marl Aktuell vom 14.02.2009 - Bauch-OP ging daneben: 130.000 Euro Schmerzensgeld
Krankenhaus erkannte eigenen Fehler viel zu spät.
Gutachter: Darf sorgfältig handelndem Arzt nicht passieren
Vest (eib). Eine verpfuschte Bauchoperation wird eine 49-jährige Marlerin ihr Leben lang belasten: Dünnflüssigen Durchfall, Erschöpfung, Hautreizungen und eine oder mehrere Nachoperationen – das ist ihr Leben. Ein Recklinghäuser Krankenhaus hat bei einer Operation schwere Fehler gemacht. Und nun 130.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt.
„Ein richtungsweisender Fall“, bilanziert der Marler Spezialist für Arzthaftungsrecht, Stefan Hermann, der die Marlerin juristisch vertritt. Bislang wurden Darmschädigungen, insbesondere bei entsprechenden Vorerkrankungen nur mit deinem relativ geringen Schmerzensgeld bedacht. Eine viele Jahre alte Unterleibsoperation hatte zu einem „Verwachsungsbauch“ geführt, wie er „kaum noch ausgeprägter vorstellbar ist“, befand ein Gutachter. Kein Wunder, dass sich die Marlerin eine Verbesserung durch die Operation erhoffte.
Zu Beginn 2006 begab sie sich ins Krankenhaus und wurde durch einen kleinen Schnitt in der Bauchdecke (Laparoskopie) operiert. In den nächsten Tagten tauchten Probleme auf, doch erst sechs Tage später gab es eine Nachoperation – viel zu spät, wie ein Gutachter ermittelte. Denn der Darm war verletzt worden, sein Inhalt ergoss sich in den Bauchraum, führte zu einer Bauchfell-Entzündung und erzwang Operationen, die zu einer massiven Vernarbung im Bereich der Bauchdecken führte. Meinung des Gutachters: Ein „Verstoß, der einem sorgfältig behandelnden Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf“.
„Nach nur zwei Jahren Verfahrensdauer konnte ich einen großartigen Vergleich aushandeln. Meine Mandantin hat bereits 130.000 Euro erhalten“, so Stefan Hermann. Aber die Frau muss auch noch leiden: Selbst nach Jahrzenten ist noch mit Spätkomplikationen zu rechnen. Von den täglichen massiven Unannehmlichkeiten ganz abgesehen.
Im Zweifel sollten Patienten mit einem Verwachsungsbauch wohl lieber auf einen minimalinvasiven Eingriff verzichten und eher einen offenen Bauchschnitt wählen, zieht Rechtsanwalt Stefan Hermann Bilanz. Oder, so heiß es im Gutachten, gar ganz schnell auf eine Operation verzichten, weil selbst Todesfälle möglich seien, wie der Gutachter schreibt. In solchen Fällen müssten sich die Betroffenen eben mit ihren Beschwerden arrangieren.
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Kölner Express vom 12.12.2008 - Können 200 000 € ein Bein ersetzen?
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Können 200 000 ein Bein ersetzen? Francesca (14) verlor Unterschenkel bei Blinddarm-OP Herne. Sie war ein großes Basketball-Talent. Doch ihr Leben änderte sich von einem Tag auf den anderen auf grausame Art und Weise. Im September 2007 musste die damals 13-jährige Francesca mit Bauchschmerzen ins Krankenhaus – der Blinddarm. Doch als sie aus der Narkose aufwachte, war ihr Unterschenkel amputiert. Jetzt bekommt Francesca Schmerzensgeld. „Wir haben auf 300 000 Euro Schmerzensgeld geklagt“, erzählt der Marler Patientenanwalt Stefan Hermann, der Francesca vertritt. Am Mittwoch kam es zwischen beiden Parteien zu einem Vergleich, der eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 200 000 Euro vorsieht. Das Krankenhaus hat jetzt bis Anfang Januar Widerrufsrecht. 200 000 Euro – eine Menge Geld. Doch kann dieser Betracht den rechten Unterschenkel ersetzen? Noch heute hat Francesca Phantomschmerzen. Manchmal denke sie gar nicht darüber nach, dass ihr ein halbes Bein fehle. Doch diese Glücksmomente dauern leider nicht lange. Dann wird ihr bewusst, dass sie kein Mädchen mehr ist wie jedes andere in ihrem Alter. Dass es für sie schwierig sein wird, einen Freund kennenzulernen. Dass sie nicht mehr wie früher mit dem Basketball zum Korb springen kann. „Wir wollen Deutschland zeigen, wieviel der Verlust eines Unterschenkels für ein Kind in dem Alter wert ist“, sagt Hermann. Denn neben der Anschaffung der Prothese hatte die Familie viele weitere Kosten. Zum Beispiel musste die Familie umziehen, wohnt jetzt in einer Wohnung im ersten Stock mit Aufzug. In der Wohnung mussten behindertengerechte Umbauten vorgenommen werden. Auch ein neues Auto, in das Francesca mühelos einsteigen kann, musste angeschafft werden. 36 Operationen hat das Mädchen seit dem September vergangenen Jahres über sich ergehen lassen müssen. „Der Vergleich ist für uns ein Erfolg“, so Hermann. Doch Francescas Leben wird nie mehr so sein wie früher. zurück? |
Berliner Kurier vom 12.12.2008 - Arme Unglückliche Francesca (14)
Nach Blinddarm-OP Bein amputiert Schülerin bekommt 200 000 Euro wegen Ärzte-Pfusch
Herne. Albtraum Ärztepfusch: Es war nur eine Routine-Operation, doch sie veränderte das Leben von Francesca (14) völlig. Dem Mädchen aus Herne sollte nur der Blinddarm entfernt werden, doch als sie nach der Operation erwachte, fehlte ihr ein Bein.
"Ich hab da nur geguckt, unter die Decke, wie sie es mir dann gesagt hatten. Dann guck ich noch einmal richtig und habe gesehen, dass da nichts mehr ist", erinnert sich die Schülerin. "Ich habe gefühlt, ob es noch da ist, aber es ist nicht mehr da gewesen und da habe ich nur noch geschrien."
Der erste Schock ist gewichen, doch so unbeschwert wie früher wird sie nie wieder sein. Als sie jetzt zum Prozess kam, lief sie auf Krücken, musste von ihrer Mutter gestützt werden. Francesca trägt rechts eine Prothese. Auch das linke Bein ist entstellt.
Vor einem Jahr hatte Francesca der Blinddarm entfernt werden müssen. Eine Routine-Operation - doch die Ärzte verletzten die Beinschlagader des Mädchens. Francesca bekam eine Blutvergiftung, musste ins künstliche Koma versetzt werden. Ihr Bein konnten die Ärzte nicht mehr retten.
Während des Prozesses versuchte Francesca vergeblich, stark zu sein - immer wieder weinte sie. Die Richter sprachen ihr 200 000 Euro Schmerzensgeld zu. Einen Teil davon will Francesca später benutzen, um ihren Führerschein zu bezahlen - doch ihr altes, normales Leben bekommt sie dadurch dennoch nicht zurück.
Bild-Zeitung vom 11.12.2008 - Pfusch-Ärzte machten mich zum Krüppel
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PFUSCH-ÄRZTE MACHTEN MICH ZUM KRÜPPEL Können 200.000 Euro Schmerzensgeld ihr Leid lindern? Bochum/Herne Das Bein-ab-Mädchen ist dabei, einen großen Erfolg vor Gericht zu erkämpfen. Einen Sieg, der vielen Ärztepfusch-Opfern Mut macht. Aber können 200.000 Euro dieses Leid lindern? Francescas (14) rechtes Bein musste im September 2007 amputiert werden – nach einer verkorksten Bilddarm-OP. Was mit Bauchschmerzen begann, entwickelte sich zu einer Tragödie. Die Ärzte hatten bei einem Routineeingriff offenbar eine Schlagader zerfetzt (BILD berichtete). Es gab keine Rettung mehr, das Bein musste abgesägt werden. Danach wurde sie noch 36 Mal operiert. Ihr linkes Bein musste gespalten werden, um es erhalten zu können. Ein Alptraum für die talentierte Basketballspielerin! Francesca zu BILD: „Als ich nach der OP unter die Bettdecke guckte, um nach dem Bein zu sehen, habe ich nur noch geschrien.“ Sie klagte gegen das Herner Krankenhaus, in dem das Drama passierte, forderte 300.000 EURO Schmerzensgeld. Gestern wurde der Fall vor der 6. Zivilkammer des Bochumer Landgerichts verhandelt. Und Francesca kämpft mit Erfolg um Gerechtigkeit. Der Vorsitzende Richter: „ Wir finden 300.000 EURO zu viel, schlagen einen Vergleich bei 200.000 EURO vor, wissen aber auch, dass das Geld ihren Schaden nie wieder gut machen kann.“ Patienten-Anwalt Stefan Hermann (42, Marl): „Wir sind mit der Summe sehr zufrieden. Das ist für deutsche Verhältnisse sehr hoch.“ Die Streitparteien haben jetzt bis zum 7. Januar Zeit, diese Lösung endgültig zu akzeptieren. |
WAZ vom Donnerstag, 11.12.2008 - Mädchen verlor Bein nach Blinddarm-Operation
Herne. Bis zu jenem Tag im September letzten Jahres war das Leben der 13-Jährigen so unbeschwert, wie das in diesem Alter noch ist: Mal hoch mal tief.
An jenem Tag im September kam das Mädchen aber mit undefinierbaren Bauchschmerzen ins evangelische Krankenhaus Herne/Castrop-Rauxel; dort diagnostizierten Ärzte eine Blinddarmentzündung, es wurde sofort operiert.
Heute, ein gutes Jahr später, ist nichts mehr, wie es war. Die Hernerin hat während der Routineoperation ihr halbes rechtes Bein verloren, weil bei der OP versehentlich die Hauptschlagader durchtrennt worden ist, die auch für die Durchblutung der Beine sorgt. Das linke Bein konnten die Ärzte retten, aber dazu musste es förmlich gespalten werden, um die Blutgefäße offen und unter Kontrolle zu haben. Das rechte Bein wurde oberhalb des Kniegelenks amputiert.
Dass bei der Operation gepfuscht wurde, ist bei allen Parteien unstrittig. Zumindest wurde dies gestern vor dem Landgericht in Bochum nicht bestritten. Hier ging es vor der zweiten Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Oligmüller um die Schmerzensgeldforderung der 14-Jährigen gegen das Krankenhaus. Bereits gezahlt wurden 75.000 Euro, zu wenig, so Anwalt Hermann.
Seit dem Sommer humpelt die 14-Jährige auf einer Übergangsprothese und einer Krücke. Auch das linke Bein mit einer riesigen Narbe ist zweifelsohne nicht nur durch die Kontrolloperation in Mitleidenschaft gezogen – es muss jetzt das ganze Gewicht der Schülerin auffangen.
36 Operationen hat das Mädchen seither hinter sich, Operationen in deren Folge auch Infektionen aufgetreten sind, die Nieren nicht mehr so arbeiten, wie sie sollen – von den psychischen Folgen ganz abgesehen. Manchmal vergäße sie kurzzeitig, dass ihr ein halbes Bein fehle, erzählt sie in einer Verhandlungspause, aber dieser Glückszustand halte nicht lange an.
Die Kammer für Arzthaftungssachen ließ gestern durchblicken, dass sie in diesem Fall sogar über eine lebenslange Rente für die 14-Jährige nachdächte. Sie rieten dem Krankenhaus dringend zu einer gütlichen Schmerzensgeldregelung von 200.000 Euro. Das will das Krankenhaus jetzt mit seinen Gremien überdenken.
Waltroper Zeitung vom 11.12.2008 - 200 000 Euro nach OP-Fehler
Bochum. (Inw) Einer 13-jährigen Schülerin, die nach einer Blinddarm-Operation ein Bein verloren hat, sind vom Landgericht Bochum 200 000 Euro zuerkannt worden. Bei der Operation hatten die Ärzte die Bauchhauptschlagader getroffen. In der Folge wurde das Bein nicht richtig durchblutet und abgenommen. Das evangelische Krankenahus Herne hatte bereits 75 000 Euro gezahlt. Jetzt einigten sich die Parteien auf einen Vergleichsvorschlag, der die Zahlung weiterer 125 000 Euro beinhaltet.
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Reha-Treff Magazin Ausgabe 4/08 - Die Schöne und das Biest
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Die Schöne und das Biest Franca Reinert (13) verliert ein Bein nach Blinddarmoperation Die Schöne – das ist Francesca, von Freunden kurz Franca genannt, vor ihrer Operation im Krankenhaus. Die Schöne – das ist auch die Aussicht, die sie als normales Mädchen hatte – vor dieser fatalen Blinddarmoperation. Das Biest? Das ist ebenfalls Francesca – nachdem sie sich aus Frust 50 Kilos angefuttert hatte, nachdem für sie eine Welt zusammen gebrochen war und nachdem ihr klar wurde, dass ein verloren gegangenes Bein tatsächlich nicht mehr nachwächst: „Ich bin nicht mehr die nette Franca von früher, ich bin jetzt teilweise richtig zickig geworden.“ sagt sie über sich selbst. Ihre Mutter Michaela Siegmonzek drückt es anders aus: „Ich habe eine Tochter in das Krankenhaus gebracht und ein Monster zurück bekommen.“ Nicht nur fürs Protokoll: Die beiden sind auch noch jetzt ein Herz und eine Seele – oder vielleicht: gerade jetzt. Denn der raue Ton begleitet eine unglaublich herzliche und kumpelhafte Atmosphäre, wie sie im Ruhrgebiet typisch ist. „Das Biest“ ist aber auch das Krankenhaus, das durch unzureichendes Notfallmanagement Francas Beinamputation nicht verhinderte. Die Amputation war Folge einer verpfuschten und – wie sich später herausstellte – wahrscheinlich obendrein überflüssigen Blinddarmoperation. Jetzt hat sich der Marler Arzthaftungsexperte, Patientenanwalt Stefan Hermann, der Sache angenommen und auch schon einen ersten Teilbetrag in Höhe von 75.000,- € für France erkämpft. „Noch lange nicht genug“, wie er meint. An einem Mittwoch im September 2007, zwei Tage nach ihrem 13. Geburtstag, wird Franca mit Verdacht auf Blinddarmentzündungen in das evangelische Krankenhaus Wanne-Eickel eingeliefert. Um 15:00 Uhr beginnt die Operation. Der Blinddarm soll durch eine „Schlüsselloch-Operation“ entfernt werden. Hierbei werden die Instrumente durch einen kleinen Schnitt im Bauchnabel in die Bauchhöhle eingeführt, eine Narbe bleibt danach für gewöhnlich nicht zurück. Offenbar unterläuft dem Operateur jedoch ein Missgeschick und er verletzt Francas Bauchschlagader – damit nimmt das Unheil seinen Lauf. Im Krankenhaus, welches zu einem Krankenhausverbund in Herne zählt, ist nämlich kein Gefäßchirurg anwesend. Er muss erst herbei gerufen werden. Franca verliert literweise Blut – der Kampf um ihr Leben dauert zunächst sechs Stunden bis etwa 21:00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt verfügt Franca zwar noch über beide Beine, diese sind allerdings erheblich unterversorgt und Franca schwebt wegen des Blutverlustes und des Leichengiftes, welches sich langsam in ihrem Körper ausbreitet, in akuter Lebensgefahr. Die Ärzte versetzen sie in ein künstliches Koma, transportieren sie in ein benachbartes Krankenhaus und müssen zwei Stunden später um etwa 23:00 Uhr die Beine operieren: Das rechte Bein muss im Oberschenkel abgenommen werden, Francas Mutter muss der Amputation zustimmen: „Die Entscheidung, jemandem, den man sehr lieb hat, ein Bein abnehmen zu lassen, ist schon eine harte Sache. Wir mussten aber so entscheiden, sonst wäre Francesca gestorben. In dem Moment, da bin ich ganz ehrlich, da wollte ich den Arzt umbringen.“ Das linke Bein kann nach der Fascienspaltung gerettet werden. Herbei werden Minderung des zerstörerischen Innendrucks der Adern die Muskeln um die großen Adern aufgetrennt. Der Preis für die Erhaltung des linken Beins ist hoch: ein nicht mehr voll funktionsfähiger Peronaeus-Nerv (und damit ein teilgelähmter Fuß) sowie riesige Narben – auch deshalb besonders bedauerlich, weil Franca nach der Operation ja eigentlich kein sichtbaren Narben zurückbehalten wollte. Das künstliche Koma wird sieben Tage aufrechterhalten, danach darf Franca wieder die Augen öffnen. „Dann bin ich auf einmal auf der Intensivstation in Herne wach geworden, hab unter meine Decke geguckt, sah das Bein nicht mehr – und habe geschrieen wie am Spieß!“ Zu den Gedanken, die ihr durch den Kopf schießen, gehören „Wozu soll ich denn jetzt noch leben? Wieso haben sie mich nicht im Koma gelassen?“ Und sie denkt auch daran, sich die Pulsadern aufzuschneiden. Zu diesem Zeitpunkt hat Michaela Siegmonzek bereits Kontakt zum Patientenanwalt Hermann (42, Marl) aufgenommen, einem Fachanwalt für Medizinrecht. Hermann hat sich spezialisiert auf die Vertretung der Rechte von Menschen, welche durch Ärztefehler zu Schaden gekommen sind (weitere Informationen unter www.PATIENTundANWALT.de). Seiner Meinung nach ist Francas Fall besonders schwerwiegend: „Francesca ist noch sehr jung, ihr Leidensweg wird noch sehr lange sein.“ Der Rechtsstreit hat begonnen, aber er wird noch lange dauern. Er wurde bisher jedoch mit einem Teilerfolg ausgefochten, da die Versicherung des Krankenhauses finanzielle Vorableistungen erbringen musste. „Wir sind Herrn Hermann sehr dankbar. Er hat schnell und kompromisslos eine Teilzahlung durchgesetzt. Außerdem hat er das Gericht überzeugt, dass dies Zahlung bei weitem nicht ausreicht um Francas Schaden auszugleichen“. Im Dezember 2008 wird das Gericht entscheiden. Für das Schmerzensgeld geht es allein um 300.000,- €. Danach werden weitere Kosten verhandelt. Die bislang erhaltene Teilzahlung war für den Umzug aus der dritten Etage des Mehrfamilienhauses ohne Aufzug, in welchem Franca vor der Amputation lebte, auch bitter nötig. Nun lebt sie im ersten Obergeschoss eines anderen Mehrfamilienhauses und kann sich aussuchen, ob sie Treppe läuft oder den Aufzug benutzt. Aber das sind Oberflächlichkeiten. Die Amputation hat Franca völlig aus der Bahn geworfen, sie hat in den ersten Monaten nach der Operation größte Mühe, mit der Situation zurechtzukommen und sich neu zu akzeptieren. Die Perspektivlosigkeit wird in einem Wechselbad aus Resignation und Gereiztheit sowie in Fress-Attacken ausgelebt, Franca nimmt 50 kg zu. Der Rollstuhl wird zunächst ihr bester Freund, zugleich aber auch ihr hinterlistigster Feind. Einerseits ermöglicht ihr der Rollstuhl Beweglichkeit innerhalb und außerhalb des Hauses, andererseits setzt sie noch schneller Pfunde an und schleichend, aber nachhaltig verschlechtert sich ihre Beweglichkeit. In der Orthopädischen Klinik Münster soll schließlich eine Reha-Maßnahme durchgeführt werden, in welcher Franca abnehmen und den Umgang mit einer Beinprothese lernen soll. Für Franca ist es der blanke Horror, schon wieder in ein Krankenhaus zu gehen und sie verweigert über langee Zeit die Mitwirkung an der Therapie. „Sie hat Physiotherapeuten und auch Pflegepersonal angeschrieen, man solle sie in Ruhe lassen. Es könne sich ja doch keiner mit zwei Beinen in ihre Situation hineinversetzen“, berichtet Birgit Karst, leitende Physiotherapeutin der Orthopädischen Klinik Münster. Sie vermutet, dass ein selbst amputierter Gehtrainer Franca besser helfen kann, den Umgang mit der Prothese zu erlernen. Im März 2008 schaltet sie Gehtrainer Michael Kramer ein mit der Bitte um Fortführung des Trainings, wenn Franca ihren stationären Aufenthalt beendet hat. Kramer übernimmt das Gehtraining Ende April 2008 in Form einer individuellen Betreuung an Francas Wohnort. Weil beide durch eine Beinamputation Leidensgenossen sind, fasst Franca bald Vertrauen in die Tätigkeit des neuen Gehtrainers und schöpft Mut: „Ich konnte es anfangs gar nicht glauben, dass ein Beinamputierter nur mit Prothese aufrecht und ohne Krücken gehen kann“, erzählt sie später. Auch in der Familie und der befreundeten Nachbarschaft macht die Kunde eines normal lebenden Menschen mit Beinprothese die Runde. Eine Perspektive vom normalen Lebern mit normaler Arbeit und normaler Familie entsteht und entspannt die Situation. Kramer sorgt dafür, dass Franca zur Probe mit dem elektronischen Beinprothesensystem C-LEG versorgt wird und unterrichtet sie im Gebrauch. Schnell stellt sich heraus, dass Franca keinesfalls ein hoffnungsloser Fall ist und sie kann schon bald nur mit einem Handstock bewaffnet Treppen und Schrägen hinab gehen. Lammfromm ist Franca deswegen allerdings nicht geworden: „Natürlich verweigert sie ab und zu die Zusammenarbeit. Das darf sie auch, schließlich ist sie in der Pubertät und ihre Situation ist noch immer nicht gerade entspannt. Aber so, wie sie sich einerseits extrem verweigert, hängt sie sich zu anderen Zeiten auch extrem in ihre Übungen hinein.“ Dazu Rechtsanwalt Hermann: „Ich vertrete viele geschädigte Patienten, die ein Bein verloren haben. In diesen Fällen bemühe ich mich neben der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld auch mit meinen Kontakten zu Einrichtungen und Organisationen zu helfen, damit diese Menschen wieder ins Leben zurück finden. Was ein notwendiges Gehtraining anbelangt, freue ich mich, mit Herrn Kramer einen äußerst kompetenten Trainer empfehlen zu können. Die Erfolge, die er mit Franca erzielt bestätigen, dass er die richtige Wahl war.“ Francas Leben hat durch einen Behandlungsfehler eine dramatische Wende erfahren, sie muss viel zu früh realisieren, dass Äußerlichkeiten und Schönheit vergängliche Werte darstellen. Vielleicht gelingt es ihr aus dieser scherzhaften Erfahrung, den Schluss zu ziehen, dass es lohnenswert sein kann, seine Aufmerksamkeit verstärkt beständigeren Werten dieses Lebens zu widmen. An Hilfe soll es nicht mangeln. zurück? |
Bildzeitung vom 01.08.2008 - Ärzte pfuschten mir ein Loch in den Bauch
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Nach einer Blinddarm-OP gab es bei Jenny (17) schlimme Komplikationen. Sie schämt sich wegen der hässlichen Narben. Jetzt fordert sie 65 000 Euro Schmerzensgeld Ärzte pfuschten mir ein Loch in den Bauch Gronau-Es ist heiß daraußen, die Sonne lacht, aber Jenny (17) ist traurig. Weil sie sich nicht mehr traut, einen Bikini anzuziehen... Eine ganz normale Blinddarm-Operation sollte es werden. Routine. Doch da lief offensichtlich was schief. Nach der OP verlor Jenny aus Gronau sehr schnell an Gewicht. Sie musste sich ständig übergeben, hatte Fieber. Der Grund: In ihrem Bauch hatte sich ein eitriger Abzess gebildet. Bei einem kurzen Eingriff sollte er entfernt werden. Doch dann gab es erneut Komplikationen. Jenny zu BILD: "Während der OP wurde mein Dünndarm verletzt. Dabei wurden auch die Eierstöcke angegriffen. Ich habe Angst, dass ich keine Kinder mehr bekommen kann". Jenny schwebte in Lebensgefahr, konnte aber gerettet werden. Für immer sichtbar sind die schlimmen Folgen ihrer Schicksals-OP: Drei große, hässliche Narben auf ihrem Bauch. Der Chefarzt der Klinik führte sogar eine Schönheitsoperation bei Jenny durch. Aber nie mehr wird es so sein wie früher. Die Schülerin: "Ich habe immer bauchfreie Sachen getragen. Jetzt aber schäme ich mich für die Narben. Daran ist sogar meine letzte Beziehung gescheitert". Jenny hat das Krankenhaus verklagt. Rechtsanwalt Stefan Hermann (42, Marl) sagte BILD: "Meine Mandantin hat sehr viel durchgemacht. Sie konnte damals ihren Hauptschulabschluss nicht nachmachen, war vier Monate krank. Wir klagen jetzt auf 65 000 Euro Schmerzensgeld". Das Krankenhaus bedauert die Komplikationen bei Jennys Blinddarm-OP, weist die Vorwürfe fehlerhafter Behandlung oder mangelnder Aufklärung aber zurück. |
Marl Aktuell von Samstag, den 21.06.2008 – Statt Erfolgs-OP Patient plötzlich tot
Die Operation Anfang Dezember 2006 schien ein durchschlagender Erfolg zu sein: Der Krebs sei überwunden, teilte man ihm mit, er könne bald entlassen werden und werde wieder völlig gesund. Weihnachten könne er vielleicht schon wieder zu Hause feiern. Doch es kam anders. Plötzlich stellten sich starke Schmerzen ein. Medikamente wirkten nicht und noch am selben Tag gab es eine erneute Magenspiegelung. Dabei war auch die Ehefrau anwesend und wurde von dem Gespräch der Mediziner irritiert. Es sei davon die Rede gewesen, dass „morgen mal richtig sauber gemacht werden“ müsste – was die Frau darauf bezog, dass das Gerät oder der Raum nicht richtig sauber sei. „Sie hatte den Eindruck, dass hier nicht hygienisch gearbeitet worden war“ schreibt Stefan Hermann, Fachanwalt für Arzthaftungsrecht, in seiner Klageschrift an das Landgericht Bochum. Am nächsten Tag wurde ihr Mann erneut operiert, man ginge davon aus, dass ein Magenverschluss vorliege. Der Marler bekam eine Magenpumpe, mit der der Bauchraum ständig gespült wurde. Ein Arzt teilte ihr mit, man müsse abwarten, wie sich „das Ganze“ entwickelte. Erst einmal sei er ins Koma versetzt worden. Mitte Januar verstarb der Mann. Der Mann sei nicht ausreichend aufgeklärt worden, schreibt Patientenanwalt Hermann, der die Witwe vertritt. Beide Behandlungen hätten „In der durchgeführten Art nicht der Methode der Wahl“ entsprochen und seien „nicht nach dem fachärztlichen Standard“ durchgeführt worden. Und: „Der Hygienestandard wurde nicht eingehalten.“
Eine Güteverhandlung hält der Anwalt „wie regelmäßig in derartigen Angelegenheiten für aussichtslos. Als erstes soll nun ein Sachverständigengutachten Licht in die Vorfälle bringen.
zurück?
Zuhause in Dortmund, 02.06.2008 - Beinamputation nach Blinddarm-OP
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Wie viel Schmerzensgeld ist angemessen, wenn man sein Leben lang so wie die erst 13-jährige Franceska leiden muss?: Bei ihr endete eine Blinddarm-Operation mit einer Bein-Amputation, Schock und Schmerzen. Der bekannte Marler Rechtsanwalt Stefan Hermann, Experte für Arzthaftung, fordert vom behandelnden Krankenhaus nun mindestens 300.000,- Euro Schmerzensgeld. Eine realistische Forderung, wie die Entwicklung der Rechtsprechung zeigt. Der Fall: Franceska war mit Bauchschmerzen in eine ärztliche Praxis gekommen und gleich mit Verdacht auf eine Blinddarmentzündung in ein Krankenhaus geschickt worden. Der Routineeingriff sollte noch am gleichen Tag durchgeführt werden. Als ihre Mutter am Abend ins Krankenhaus kam wurde die 13-Jährige noch immer operiert. Es habe „Schwierigkeiten“ gegeben, so erfuhr sie vom Chirurgen, wie es sie noch nie gegeben habe. Von einer verletzten Bauchader war die Rede. Die Mutter verstand überhaupt nichts. Außer, dass ihre Tochter für 24 Sunden in einem künstlichen Koma liegen werde. Die Mutter verstand auch nichts, als sie nachts um 2.30 Uhr aus dem Krankenhaus angerufen wurde: Das Bein müsse „gespalten“ werden, es müssten sechs Zentimeter auf jeder Seite „eingegriffen“ werden. Der nächste Schock am nächsten Tag: Um das Leben ihrer Tochter zu retten, musste das Bein bis zum Oberschenkel hüftnah amputiert werden. Dann lag Franceska für eine Woche im künstlichen Koma. „Acht Monate nach diesen dramatischen Ereignissen geht es Franceska noch immer sehr schlecht“, so ihr Anwalt. „Dass hier etwas falsch gelaufen ist, steht außer Frage. Deshalb hat die Versicherung des Krankenhauses auch schon insgesamt 75 000 Euro überwiesen.“ Sind damit die Schäden und Schmerzen abgegolten? Der Patientenanwalt, der viele Amputationsfälle betreut, sieht das nur als Teilleistung. In Wirklichkeit, so seine Rechnung, sind ganz viele Teilaspekte zu berücksichtigen, die in der Summe auf weit mehr als 300.000,- Euro kommen. In einem anderen von ihm bearbeiteten Fall ging es um den Verlust eines Beines bis unterhalb des Knies einer 42-jährigen Frau. Dort hatte das Oberlandesgericht Hamm festgestellt, dass ein Schmerzensgeld von 100.000,- Euro angemessen sei. Umgerechnet auf eine 13-Jährige, die zusätzlich bis zu diesem Alter noch einen 30-jährigen Leidensweg zurücklegen muss, ermittelte der Experte ein Schmerzensgeld von 170.000,- Euro. Des Weiteren müssen unter anderem Berücksichtigung finden die größere Amputation, 36 Operationen allein in den ersten 36 Tagen, die Beeinträchtigung auch des anderen Beines, Infektionen, starke psychische Belastungen, Beeinträchtigungen bei der Berufswahl, geminderte Heiratschancen, Einschränkungen beim Sport, ästhetische Beeinträchtigungen, Phantomschmerzen. Und schließlich noch die Verzögerungen bei der finanziellen Regulierung – auch das schlägt sich in der Höhe des mit 300.000,- Euro bezifferten Schmerzensgeldes nieder. Diese finanzielle Größenordnung liegt deutlich über denen vor einigen Jahren. „Das liegt daran, dass die Spezialisierung der Rechtsanwälte immer weiter voranschreitet“ erklärt Stefan Hermann, der als Fachanwalt für Medizinrecht ausschließlich Patienten in Haftungsfragen vertritt. „Wir können heute den Gerichten viel besser erklären, was alles medizinisch von Belang und zu berücksichtigen ist.“ So gäbe es in diesem Fall noch einen wesentlichen weiteren Aspekt: Eine Frau mit einem amputierten Bein könne weder schicke Schuhe noch Rock oder Kleid tragen, ihre Weiblichkeit nicht ausdrücken. Das aber sei ihr verfassungsmäßiges Recht. Deshalb waren auch im Falle der Mittvierzigerin 100.000,- Euro angemessen. Die Gerichte können heute von sich aus die Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldes festlegen – früher konnte es nicht über die Forderung des Geschädigten hinausgehen. „Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Schmerzensgeld-Erwartungen der meisten Patienten zu niedrig sind“, so der Experte. Es sei Aufgabe des Anwaltes zu prüfen, was realistisch ist – gleichzeitig die Hoffnungen der Patienten aber nicht unrealistisch hoch zu setzen. Zuhause in Dortmund: 300.000,- Euro für ein amputiertes Bein. Bekommen wir in Deutschland amerikanische Verhältnisse? Stefan Hermann: In den USA haben die die Geschädigten einen Gesamtanspruch. In Deutschland unterscheiden wir zwischen Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Schmerzensgeld deckt nur den immateriellen Schaden ab. Zusammen mit den weiteren Schäden kann es auch in Deutschland um sehr große Summen gehen. Zuhause in Dortmund: Von welchen Summen sprechen wir hier? Stefan Hermann: Es kann um mehrere Million gehen. Wenn beispielsweise ein Fehler bei der Geburt zu einer schweren Behinderung geführt hat, sind neben einem immensen Schmerzensgeld auch lebenslang sämtliche Behandlungskosten zu erstatten. Und auch die Eltern haben einen Anspruch auf Ersatz des Mehraufwandes. Zuhause in Dortmund: Also nähern wir uns doch den astronomischen Summen wie wir sie aus Amerika kennen hinaus? Stefan Hermann: Die Entwicklungen sind gegenläufig. In den USA gibt es bereits ein Schadensbegrenzungsgesetz, wonach der Anspruch des Geschädigten begrenzt wird, damit der Arzt sich versichern kann. Was bringt es, wenn jemand Millionen zugesprochen bekommt, der Verurteilte das Geld aber gar nicht hat und wegen des Urteils pleite geht und seine Mitarbeiter entlassen muss. Dann verlieren alle. Zuhause in Dortmund: Wer bestimmt denn in Deutschland die Höhe des Schmerzensgeldes? Stefan Hermann: Außerhalb eines Gerichtsverfahrens verhandelt der Anwalt mit der Versicherung des Arztes. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, entscheidet das Gericht. Der Anwalt gibt eine Anregung und untermauert sie mit Argumenten. Dem kann das Gericht folgen, es kann aber auch darüber hinaus gehen. Je überzeugender der Anwalt ist, umso besser sind die Chancen des Klägers. zurück? |
Bild-Zeitung vom 26.05.2008 - Beinamputation nach Blinddarm-OP
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300 000 Euro Schmerzensgeld wegen Ärztepfusch? Herne - Das Mädchen, das bei einer dramatischen Blinddarm-OP ein Bein verlor - erfährt es vor Gericht die ganze Wahrheit? Fließen 300 000 Euro Schmerzensgeld? Bei Francesca (13) wurde bei einer vermeidlichen Routine-OP offenbar eine Schlagader verletzt. Das rechte Bein war nicht mehr zu retten, musste amputiert werden (Bild berichtete). Um das zweite zu erhalten, wurde sie nach dem Drama 36 mal in 36 Tagen operiert. Ist sie ein Ärztepfusch-Opfer? Besonders tragisch: Francesca (1,80 Meter groß) war eine talentierte Basketballspielerin, hatte sich hohe Ziele gesteckt. Jetzt sitzt sie im Rollstuhl. Bisölanh hat sie 75 000 Euro von der Versicherung der Klinik erhalten, in der das Drama geschah. Patienten-Anwalt Stefan Hermann (42, Marl): "Wir wollen aber weitere 225 000 Euro Schmerzensgeld erstreiten. Denn Francesca hat die Aussicht auf eine unbeschwerte Jungend verloren". zurück? |
WAZ vom 20.03.2008 – Blinddarm entzündet - Bein amputiert
Herner Krankenhaus nahm 13-Jähriger das Bein ab. Ihr Rechtsanwalt aus Marl fordert nun 200 000 Euro Schmerzensgeld. Versicherung hat bereits 50 000 Euro ausgezahlt.
Marl. Im September 2007, drei Tage nach ihrem 13. Geburtstag, meldete sich das Mädchen in einer Herner Praxis mit Unterleibsschmerzen. Der Verdacht auf Blinddarmentzündung wurde im Herner Krankenhaus bestätigt. Ein Routineeingriff.
Als die Mutter nach Stunden erfuhr, dass ihre Tochter immer noch operiert wurde, ahnte sie, dass etwas passiert sein musste. Der Chirurg sprach von einer Bauchader, die verletzt sein sollte, die Tochter müsse 24 Stunden im künstlichen Koma liegen bleiben, dann wolle man entscheiden. Nachts gegen 2:30 Uhr habe sie dann erfahren, dass das Bein „gespalten“ werden müsse.
„Es blieb ihr nichts anderes übrig, als in den ganzen Eingriff einzuwilligen“, fasst Rechtsanwalt Stefan Hermann zusammen. Am nächsten Tag wurde ihr in einem anderen Herner Krankenhaus das Bein bis zur Hüfte amputiert, „um ihr das Leben zu retten – dann lag sie für eine Woche im Koma.
Dem ersten Krankenhaus wirft der Marler Fachanwalt für Medizinrecht vor, die Behandlung habe „letztendlich nicht dem fachärztlichen Standard“ entsprochen. Offenbar ist etwas an den Vorwürfen, denn die Versicherung hat bereits 50 000 Euro auf die Schmerzensgeldansprüche geleistet. Das behandelnde Krankenhaus hat aber bislang überhaupt nicht reagiert, so Hermann.
Die 13-Jährige leidet derweil: Es kam bereits zu Nierenversagen, eine Psychologin ist eingeschaltet, der Schulalltag ist noch nicht geregelt. Eine monatliche Rente von 300 Euro soll die erheblichen Beeinträchtigungen in der Zukunft finanziell abfedern.
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Sonntagsblatt/Marl Aktuell vom 16.02.2008 - Opa schluckte Tablette mit Verpackung: Tot
Kreis. Dem 84-jährigen Dietmar B. passierte etwas, was manch anderem auch schon mal passiert ist, er fiel aus dem Bett. Sein Pech: Er brach sich die rechte Hüfte und kam ins Krankenhaus. Elf Tage später war der alte Herr tot. Wegen einer Panne, die mit dem häuslichen Unglück gar nichts mehr zu tun hatte. Der Marler war nach dem Unfall im Winter 2004 ins Marienhospital aufgenommen worden und wurde pflegerisch versorgt. Operiert wurde er nicht. Zu diesem Zeitpunkt war er jedoch dringend auf Pflege und Hilfe angewiesen, er war in Pflegestufe 2 eingruppiert. Seine Familienangehörigen hätten sich ständig um ihn gekümmert und sich jeden Tag abwechselnd bei ihm eingefunden, erklärt der Marler Fachanwalt für Medizinrecht, Stefan Hermann, der sich des Falles angenommen hat. In der Folge sei es dem Patienten im Krankenhaus immer schlechter gegangen, sagt Hermann. Er hatte keinen Appetit und musste sich erbrechen. Alle dachten, das käme von der Hüfte. Tatsächlich, so stellte sich viel später heraus, hatte der damals 84-Jährige eine Tablette einschließlich Verpackung (Blister) zu sich genommen.
Das wusste man damals aber noch nicht. Also kam der Patient erst in ein Reha-Zentrum, dann in ein Krankenhaus in Bochum. Dort erst stellten die Ärzte fest, dass eine Notoperation nötig war. Die erfolgte in Recklinghausen. Dabei wurde der Dünndarm aufgeschlitzt und der Darminhalt ergoss sich in die Bauchhöhle. Vier Wochen lag der Patient im Koma – dann verstarb er. Offenbar keine medizinische, sondern eine rein juristische Frage, so Rechtsanwalt Hermann. Denn die Haftpflichtversicherung lehnte ein Mitwirken beim Klären der Angelegenheit ab, auch die Knappschaft sah das so. Jetzt, drei Jahre später, geht es um die Frage, ob das Pflegepersonal fahrlässig gehandelt hat.
Durfte man dem Patienten die Tablette mit Blister einfach so hinlegen? Hätte das Pflegepersonal wissen müssen, dass der pflegebedürftige Patient eine „Selbstversorgung“ gar nicht wahrnehmen konnte? Für die Erben ist der Fall klar. Sie fordern 20.000 Euro Schmerzensgeld. Ob der Streit außergerichtlich beigelegt werden kann? Noch hat sich das Marler Krankenhaus nicht geäußert.
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Bildzeitung vom 04.01.2008 - Opa (84) schluckte Pille mit Verpackung. Tot
Georg B. (+ 84) lag mit einem Beckenbruch im Krankenhaus. Der schreckliche Verdacht: Er starb, weil er eine Pille („Ibuhexal“) mit der scharfkantigen Verpackung verschluckte. Sie zerschnitt seinen Darmtrakt wie ein Messer. Opa Georg wurde innerlich vergiftet, hatte keine Chance mehr auf Leben. Seine Tochter Erika R. (51) kann den Verlust ihres geliebten Vaters nicht verstehen. Die verzweifelte Frau zu BILD: „Es ging ihm immer schlechter im Krankenhaus. Er wollte nichts essen, hat sich ständig übergeben .“ Nach sechs Wochen wurde Opa Georg in eine andere Klinik überwiesen. Doch sein Gesundheitszustand besserte sich nicht mehr. Familienanwalt Stefan Hermann (43, Marl): „Nachdem die Pille gefunden worden war, wurde er noch 17 Mal operiert, leider ohne Erfolg…“ Ist Georg B. ein Pfuschopfer? Oder war es ein tragischer Unfall? Das wird jetzt die Justiz klären müssen. Für Erika R. steht die Antwort jetzt fest: „Mein Vater hatte Pflegestufe 2. Der konnte sich nicht mehr alleine helfen. Da ist ein schlimmer Fehler passiert.“ Sie will mit der Klage vor Gericht klären lassen, was wirklich geschah. Der Patientenanwalt: „Es geht um rund 90 000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz.“ Das Krankenhaus wollte sich nicht äußern. Die Klägerin: „Mir geht es nicht ums Geld. Auch wenn er schon 84 war: Er hätte noch leben können. Diejenigen, die dafür verantwortlich sind, sollen zur Rechenschaft gezogen werden.“ zurück? |
Frau von Heute Nr. 52/01 vom 21.12.2007 – "Nach harmloser Blinddarm-OP fehlte mir ein Bein"
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„NACH HARMLOSER BLINDDARM-OP FEHLTE MIR EIN BEIN“ Der hohe Sprung vor dem Korbwurf, ein schnelles Dribbeln, um die Gegnerin auszutricksen – davon kann Francesca (13) nur noch träumen. Die Schülerin und aktive Basketballspielerin wird niemals Profispielerin werden. Das war ihr größter Berufswunsch. Denn das große Mädchen (1,80 m) aus Herne in Nordrhein-Westfalen, Leistungsträgerin ihrer Mannschaft, wird nie mehr spielen können. Im September bekommt Francesca plötzlich heftiges Bauchweh. Der Blinddarm! Notfallaufnahme im Evangelischen Krankenhaus Wanne-Eickel, Blitz-Operation. Danach ist im Leben des hübschen Mädchens nichts mehr so wie zuvor. Als sie aus der Narkose aufwacht, sitzt eine Psychologin an ihrem Bett. Behutsam versucht diese, Francesca das Unfassbare zu erklären: Ihr Bein war amputiert worden. Was war geschehen? Die Einlieferung am 15. September, die Ärzte-Diagnose akute Blinddarm-Entzündung, die Entscheidung zur OP – alles Routine. Francescas Mutter schlagen die Ärzte die besonders schonende, minimal-invasive Operationstechnik vor. Ein winziger Schnitt am Bauchnabel, Francesca soll keine unschöne Bauchnarbe behalten. Doch bei der OP geht etwas schief. Vermutlich haben die Chirurgen beim Eingriff die Bauchschlagader verletzt. Das ist schlimm, aber nicht lebensbedrohlich, so lange ein Gefäßchirurg in der Nähe ist. Doch der ist zu dem Zeitpunkt in einer Nachbarklinik in Herne beschäftigt. Als Francesca dorthin transportiert wird, ist es schon fast zu spät. Sie muss ins Koma versetzt werden, ihr Leben ist bedroht. Die Ärzte amputieren ihr rechtes Bein, das linke können sie gerade noch retten. Die Klinik bedauert die Tragödie. Anwalt Stefan Hermann aus Marl kritisiert: „Die Operation hatte dort stattfinden müssen, wo man auf eine solche Notsituation vorbereitet ist.“ Der Patientenanwalt will vor Gericht ein erhöhtes Schmerzensgeld von 2300 0000 Euro erkämpfen. „Es geht hier um ein Mädchen, das für den Rest des Lebens mit den Folgen leben muss…“ zurück? |
Bild-Zeitung NRW vom 26. November 2007 - Nach Pfusch-OP verlor das Mädchen ein Bein
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NACH PFUSCH-OP VERLOR DAS MÄDCHEN EIN BEIN Fransesca kämpft, will endlich Gehen lernen Herne - Hier kämpft Francesca gegen ihre Behinderung… Das Mädchen kam mit Unterleibsschmerzen ins Krankenhaus, Verdacht auf Blindarmentzündung. Die Ärzte pfuschten bei der OP, mussten das rechte Bein amputieren (BILD berichtete). Seit Wochen wird die Schülerin in der Uniklinik Münster behandelt. Wie lange ihr Aufenthalt dort dauert, ist ungewiss. Jetzt bekam sie zum ersten Mal nach der Operation zwei Tage Heimaturlaub. Francesca zu BILD: „Das ist schon ein schönes Gefühl, endlich wieder zu Hause zu sein. Ich kann das mit meinem Bein immer noch nicht fassen. Es gibt Tage, da würde ich am liebsten alles hinschmeißen.“ zurück? Ständig übt sie das Laufen an Krücken. Vater Michael (35): „Wir wohnen im 4. Stock, haben kein Geld für eine Behinderten gerechte Wohnung.“ Rechtsanwalt Stefan Hermann (42, Marl): „Wir verhandeln jetzt über Schmerzensgeld von 100000 Euro. Mit dem Geld könnte die Familie sich eine neue Wohnung suchen.“ zurück? |
NRZ vom 22. Oktober 2007 - Tragödie auf dem OP-Tisch
Krankenhaus. 13-Jähriger musste nach einer Blinddarm-Operation ein Bein amputiert werden.
Herne - Eigentlich ist es ein Routineeingriff, doch für die 13-jährige Schülerin Francesca aus Herne endete eine Blinddarmoperation am 12. September mit einer Tragödie. In einer Notoperation mussten ihr die Ärzte das rechte Bein amputieren. Jetzt fordert der Anwalt der Familie vom Krankenhaus 200 000 Euro Schmerzensgeld.
Mit starken Bauchschmerzen war Francesca im September ins Evangelische Krankenhaus Wanne gebracht worden. Die Operation wurde endoskopisch vorgenommen. Dabei, so der Vorwurf des Anwalts, haben die Ärzte die Bauchschlagader des Mädchens verletzt. Auch das hätte noch nicht unbedingt solch dramatische Folgen gehabt, wenn ein Gefäßchirurg greifbar gewesen wäre. Den aber gab es nur in der kooperierenden Nachbarklinik in Herne. Als Francesca dort ankam war es zu spät.
Intensivstation. Lebensgefahr.
Die Ärzte konnten das Schlimmste verhindern, mussten aber das rechte Bein amputieren Durch einen massiven Eingriff gelang es, das linke Bein zu retten. Anwalt Stefan Hermann (41) sieht hier einen der Fehler, die gemacht wurden. „Die Operation hätte dort stattfinden müssen, wo man auf eine solche Not-Situation vorbereitet ist. Außerdem wurden die Eltern nicht ausreichend auf die Gefahren aufmerksam gemacht.“
Als Schmerzensgeld hält Hermann 200 000 Euro für gerechtfertigt. „Es gibt Entscheidungen, dass für den Verlust eines Beines 100 000 Euro angemessen seien. Hier aber geht es doch schließlich um ein 13-jähriges Mädchen, das nun das ganze Leben mit den Folgen fertig werden muss.“ Im Evangelischen Krankenhaus Herne, so Betriebschef Werner Karnik, seien alle, die mit Francesca zu tun hätten, „tief betroffen“ von dem Fall. „Wir versuchen zu helfen wo wir können. Mit Therapeuten zum Beispiel.“
Gestern war einer der besseren Tage für Francesca, sagt die Familie am Telefon. Die Schülerin konnte zum ersten Mal auf ihrem Bein stehen. Jetzt kann endlich eine Prothese angepasst werden.
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Bild-Zeitung vom 19. Oktober 2007 – Beinamputation nach Blinddarm-OP
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ÄRZTEPFUSCH? FRANCESCA (13) VERLOR NACH BLINDDARM-OP IHR BEIN Herne – Sie wollte Basketball-Spielerin werden. Den Ball durch die Halle dribbeln, hochspringen, einen Korb werfen. Für die 1,80 Meter große Francesca (13) eine Leichtigkeit – bis vor fünf Wochen. Damals kam die Schülerin aus Herne (NRW) mit einer Blinddarmentzündung ins Krankenhaus. Doch bei der OP ging alles schief. Jetzt fehlt ihr das rechte Bein. Es war Mittwoch, der 12. September. Die Siebtklässlerin kam mit Unterleibsschmerzen ins Evangelische Krankenhaus Wanne. Verdacht auf Blinddarmentzündung. Operation, ein Routineeingriff, sagten die Ärzte. Die Mutter Michaela R. (34): „Sie meinten, das sei alles ganz einfach. Zwei kleine Schnitte und hinterher keine Narben.“ Es kam alles anders: Um 21 Uhr sagte ein Arzt, es gäbe Probleme. Da lag Francesca schon im Koma. WAS WAR PASSIERT? Bei dem Eingriff wurde vermutlich die Bauchschlagader verletzt. Da kein Gefäßchirurg anwesend war, konnte das Ärzteteam dem Mädchen nicht helfen. Das rechte Bein der Schülerin wurde nicht ausreichend mit Blut versorgt, das Gewebe starb ab! Not-Verlegung in die gefäßchirurgische Abteilung nach Herne. Zu spät! Das Bein musste amputiert werden. Die Mutter: „Es traf mich wie ein Hammerschlag. Fünf Tage hatte ich Angst, dass sie stirbt. Eine Psychologin musste meiner Tochter die Horror-Nachricht mitteilen. Ich konnte das nicht.“ Dann: Francesca bekam einen Nervenzusammenbruch. Sie ist zornig, hat Schmerzen, manchmal denkt sie, ihr Bein ist noch da. Sie glaubt, es zu spüren. Sie schämt sich. Und dann ihre Träume – sie sind alle zerplatzt wie eine Seifenblase.“ Was sagt die Klinik? Geschäftsführer Heinz Werner Bitter: „Der Behandlungsverlauf war tragisch. Wir bedauern sehr, was passiert ist. Jetzt muss die Ursache für die Komplikationen von Sachverständigen bewertet werden.“ Die Mutter hat Klage erhoben. Patientenanwalt Stefan Hermann (41, Marl): „Wir fordern 200000 Euro Schmerzensgeld. Dies ist ein besonders tragischer Fall, weil es ein so junges Mädchen getroffen hat.“ Francesca steht noch unter Schock, sagt aber: „Ich will kämpfen und irgendwann wieder stehen können.“ zurück? |
Recklinghäuser-Zeitung vom 23. November 2006 – 130 000 € SCHMERZENSGELD GEFORDERT
Es ist nicht ungewöhnlich, dass bei älteren Menschen die Blase drückt. Die vergleichsweise milde frühere Beschwernis nachts öfter aus dem Bett zu müssen, ist jedoch für eine 72-Jährig nichts im Vergleich zu ihrer aktuellen körperlichen Verfassung. Nach einer Blasenoperation mussten Ärzte der Seniorin einen Teil des Dünndarms entfernen und das rechte Bein amputieren.
Vor der 6. Zivilkammer des Landgerichtes Bochum ist eine Klage der Oer-Erkenschwickerin gegen ein Recklinghäuser Krankenhaus anhängig. Die 72-Jährige wirft dem Krankenhaus Behandlungsfehler und eine nicht ausreichende Patientenaufklärung vor, die Anwälte der Gegenseite bestreiten dies. Im gestrigen Prozessauftakt zeigte sich, dass Gutachten benötigt werden und womöglich auch Zeugen zu hören sind. Bis zu einer Fortsetzung des Verfahrens kann ein Jahr ins Land gehen.
Vertreten wird die Oer-Erkenschwickerin von Stefan Hermann, Fachanwalt für Medizinrecht aus Marl. Er fordert im Namen der Seniorin 130 000 Euro Schmerzensgeld und die Feststellung, dass Spätfolgen nicht auszuschließen sind. „Mir kommt es nicht auf den Profit an“, sagt die 72-Jährige, „mein Leben hat sich schlagartig verändert. Für mich, für meinen Mann und die Kinder ist alles anders geworden. Ich war sportlich, ging gerne schwimmen. Jetzt bin ich völlig zerschnitten und mein Bein ist weg…“
Ursächlich für die Leidensgeschichte seiner Mandantin, so Hermann im Gespräch mit der Stimberg Zeitung, sei die fehlerhafte Operation zur Blasen-Anhebung“ im April 2005 in dem Recklinghäuser Krankenhaus. Eine zur Stabilisierung eingesetzte Schlinge habe sich um den Dünndarm gelegt und ihn nach und nach abgeschnürt-40 Zentimeter Darm hätten daraufhin entfernt werden müssen. Und bei dieser Operation sei ein blutverdünnendes Medikament dem Körper über einen zu kurz bemessenen Zeitraum zugeführt worden. Stefan Hermann: „Statt über 24 Stunden ist das in zwei Stunden durchgelaufen. So kam es zu einer Unterversorgung mit dem Medikament.“ In der Folge hätten sich die Thromben gebildet, nach einem Krankenhauswechsel sei weder in der Marler Paracelsus Klinik noch in der Uni-Klinik Düsseldorf das rechte Bein der 72-Jährigen zu retten gewesen.
„Diese zweite Operation war nur wegen des fehlerhaften ersten Eingriffes notwendig“, sagt Stefan Hermann. „Ich war bei allen Aufklärungsgesprächen dabei. Von Stabilisierungsbändern war nie die Rede. Es hieß, dass es keine Garantie dafür gibt, dass eine Blasenanhebung eine Verbesserung bringt – aber auch keine Verschlechterung“, so der Sohn der 72-Jährigen gestern, „sonst hätte meine Mutter das doch nicht machen lassen.“
Eine Stellungnahme zu dem Verfahren war gestern von den Prozessvertretern des Recklinghäuser Krankenhauses nicht zu bekommen.
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Das Neue Blatt Nr. 10 vom 01. März 2006 - Bein amputiert nach harmloser Blasen-OP
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Bein amputiert nach harmloser Blasen-OP Immer wieder gibt es Pannen bei Klinik-Aufenthalten. Nicht selten dramatischem Ausgang. Heinz Homann (74) kann seine Tränen kaum zurückhalten: „Es ist so furchtbar. Meine Frau ist hilflos. Ich selbst bin seit meinem Herzinfarkt auch gebrechlich. Und jetzt ist Margot sogar gezwungen, bei unserem Sohn zu leben!“ Denn seine geliebte Frau kann nicht mehr allein laufen, braucht jemanden, der ihr bei jeder Kleinigkeit zur Hand geht: Ihr musste das Bein unterhalb des Knies amputiert werden, sie sitzt seit vergangenem Jahr im Rollstuhl. „Ein klarer Fall von Ärzte-Pfusch“, glaubt ihr Rechtsanwalt Stefan Hermann (40) aus Marl. „Aufgrund fehlerhafter Behandlung mit einem Blutverdünnungsmittel bildeten sich drei Thrombosen, die nicht erkannt wurden und schließlich zur Amputation führten.“ Rückblick: Am 25. April 2005 wurde bei Margot Homann operativ die Blase angehoben. Das Problem dabei: Weil die 71-Jährige schon lange mit Bypässen in ihren Beinen lebt, muss sie ein Blutverdünnungsmittel nehmen. Eine Operation wäre mit diesem Medikament allerdings nicht möglich gewesen – sie wäre verblutet. Daher wurde sie drei Tage vor der OP auf ein weniger stark wirkenden Mittel umgestellt. „Zu Anfang wurde mir das auch richtig verabreicht“, erzählt die Rentnerin, „es ging mir gut. Aber am 1. Mai lief etwas schief. Statt wie üblich in 24 Stunden, war die gesamte Infusion schon nach drei Stunden durchgelaufen!“ Niemand bemerkte diesen Fehler. Margot Homann war über viele Stunden unversorgt, ihr Blut nicht ausreichend verdünnt. So bildeten sich Thromben. Zu allem Unglück stellten sich auch noch Komplikationen ein. Eine weitere OP war notwendig. Dabei verschloss sich der Bypass im rechten Bein such die gelösten Thromben. Das Bein war nicht mehr zu retten und musste amputiert werden. Seitdem ist Margot Homann komplett auf die Hilfe ihres Sohnes angewiesen. „Wenn Michael nicht wäre – ich glaube, ich wäre schon tot“, sagt die alte Dame. Nichts kann sie mehr allein. Weder zur Toilette gehen, noch jemals wieder mit ihrem Mann durch ihr geliebtes Oer-Erkenschwick bummeln. Anwalt Hermann rechnet mit einer hohen Entschädigung. „Das bringt mir zwar nicht mein Bein zurück“, sagt die Rentnerin, „aber es geht um Gerechtigkeit“, bleibt sie resolut. Das betreffende Krankenhaus will derzeit zu den Vorwürfen keine Stellung nehmen, ist aber „um Aufklärung bemüht“. zurück? |












